Wiederholung der Prüfung

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Modulprüfungen nicht bestehen

In Bachelor- und Master-Studiengängen  werden Module geprüft. Manche Module bestehen aus mehreren Units, die jeweils mit einer eigenen Teilleistung abgeschlossen werden. Die Units werden prozentual gewichtet und zu einer Modulnote zusammengefasst. Eine Modulprüfung gilt als nicht bestanden, wenn

  • Sie nicht mindestens die Bewertung "ausreichend" (Note 4,0) bzw. "mit Erfolg" erhalten haben oder   
  • der gewichtete Durchschnitt der Unit-Noten nicht mindestens die Note 4,0 ergibt.

Prüfung wiederholen

Sie wiederholen eine Prüfung

  • im 2. Prüfungszeitraum in demselben Semester

Eine Prüfung lässt sich nicht mehr wiederholen, wenn Sie die Prüfung

  • bestanden haben oder
  • bereits zweimal wiederholt haben und ggf. ein drittes Mal nach vorheriger Studienfachberatung wiederholt haben.

4. Prüfungsversuch

Gemäß § 15, Abs. 3 der RstPO der HTW Berlin können nicht bestanden Modulprüfungen zweimal, ggf. ein drittes Mal nach vorheriger Studienfachberatung wiederholt werden.
Dazu ist umgehend ein Termin mit dem/der Studienfachberater*in zu vereinbaren und das vollständig ausgefüllte Formular innerhalb von 4 Wochen nach erfolgter Studienfachberatung in der Abteilung Studierendenservice einzureichen.
Die Prüfungsanmeldung könnte dann frühestens zum 1. PZR des Folgesemesters oder zu einem späteren Semester erfolgen.

Wiederholbarkeitsfrist: Drei-Semester-Regel

  • Mit Inkrafttreten des neuen Berliner Hochschulgesetzes hat der Akademische Senat der HTW Berlin beschlossen, dass die Drei-Semester-Regel, also die Wiederholbarkeitsfrist, in Zukunft nicht mehr angewendet wird. Formell ist sie ausgesetzt, faktisch also abgeschafft.

Zur Wiederholungsprüfung anmelden

Für Wiederholungsprüfungen gelten die gleichen Regeln wie für andere Prüfungen. Sie müssen sich für die Prüfung anmelden.

  • Haben Sie während des 1. Anmeldezeitraums versäumt, sich zu einer Prüfung anzumelden, oder eine Prüfung im 1. Prüfungszeitraum nicht angetreten oder nicht bestanden, melden Sie sich selbstständig zur Wiederholungsprüfung im 2. Prüfungszeitraum oder innerhalb der kommenden Semester an.
  • Haben Sie eine Prüfung im 2. Prüfungszeitraum nicht angetreten oder nicht bestanden, müssen Sie die entsprechende Veranstaltung in den nachfolgenden Semestern erneut belegen bzw. sich zur Prüfung anmelden, um die Prüfung wiederholen zu können.

Prüfungswiederholung im Fernstudium

Für alle Veranstaltungen, die Sie belegt haben, sind Sie automatisch für den 1. und 2. Prüfungszeitraum angemeldet. Sollten Sie die Prüfung auch im 2. Prüfungszeitraum nicht erfolgreich abgelegt haben, müssen Sie die Veranstaltung erneut belegen. Teilprüfungsleistungen, z.B. Beleg- und Hausarbeiten, können Sie nicht ins neue Semester übertragen. Wenn Sie eine Veranstaltung wiederholt belegen, müssen Sie auch diese Teilprüfungsleistungen noch einmal erbringen. Auch fürs Fernstudium gilt die Wiederholbarkeitsfrist.