Abschlussarbeit
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Beantragung
Um zur Abschlussarbeit zugelassen zu werden, müssen Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, die in der Prüfungsordnung Ihres Studiengangs festgelegt sind. Bitte beachten Sie die geltenden Fristen [PDF] für die Antragstellung.
Nutzen Sie folgende Formulare
- Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit [PDF]
- Application for Admission to the Bachelor Thesis [PDF]
- Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit [PDF]
- Application for Admission to the Master Thesis [PDF]
Folgen Sie bitte diesen zwei Schritten:
- Holen Sie die schriftliche Bestätigung der Erst- und Zweitbegutachtenden per E-Mail (formlos und ohne Unterschrift) ein. Fügen Sie ggf. den Nachweis des akademischen Grades der/des Zweitgutachter*in bei.
- Fügen Sie alle Dokumente in einer PDF-Datei zusammen (Dateiname: „Bachelor-/Masterarbeit_Studiengang_Matrikelnummer“).
Besonderheiten nach Fachbereich:
- Fachbereich 1: Ihren Zulassungsantrag stellen Sie im Studierenden-Management der Abteilung Studierendenservice.
- Fachbereich 2
- Fachbereich 3
- Fachbereich 4: Nutzen Sie den digitalen Anmeldeprozess für die Zulassung zur Abschlussarbeit. Studierende des Studiengangs Wirtschaftsinformatik nutzen bitte das Ticketsystem
- Fachbereich 5: Zulassungsantrag über Fachbereichsverwaltung
Fehlt Ihnen nach Abgabe Ihrer Abschlussarbeit lediglich das Kolloquium zum erfolgreichen Abschluss, müssen Sie sich nicht zum neuen Semester zurückmelden, wenn die Abschlussarbeit bestanden wurde.
Im Fall der Exmatrikulation aufgrund von Nichtrückmeldung oder aufgrund eines erfolgreichen Abschlusses endet Ihr Studierendenstatus und damit auch die Berechtigung zum Besitz der HTW StudentCard (HSC). Die HSC ist dann unverzüglich und nachweislich an den Studierendenservice der HTW Berlin, Treskowallee 8, 10318 Berlin zurückzugeben. Abschlussdokumente werden erst nach Abgabe der HSC ausgehändigt.
Erst- und Zweitgutachten
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Sie haben das Vorschlagsrecht für eine fachkompetente Person, welche das Erstgutachten für Ihre Abschlussarbeit übernehmen soll. Voraussetzung ist, dass es sich um eine Professorin oder einen Professor der HTW Berlin handelt.
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Ebenso können Sie eine Person vorschlagen, welche das Zweitgutachten für Ihre Abschlussarbeit übernimmt, diese Person muss mindestens den Hochschulabschluss besitzen, den Sie mit Ihrem Studium anstreben. Es kann sich also auch um eine sach- bzw. fachkundige Person aus einem Unternehmen, einem anderen Studiengang der HTW Berlin oder einer anderen Hochschule handeln. Externe Betreuer*innen erhalten i.d.R. einen Lehrauftrag. Die endgültige Prüfungskommission — Erst- und Zweitgutachter*in — wird vom Prüfungsausschuss des Studienganges eingesetzt.
Vertraulichkeitsvereinbarung
Im Rahmen der Erstellung der Abschlussarbeit kann eine Vertraulichkeitsvereinbarung zwischen der betreuenden Professorin bzw. dem betreuenden Professor und dem Unternehmen, der Körperschaft etc. getroffen werden. Soll eine Vertraulichkeitsvereinbarung abgeschlossen werden, so empfehlen wird, die hierfür im HTW.Intranet hinterlegte Version zu verwenden. Sie kann von HTW-Beschäftigten heruntergeladen werden.
Zulassung
In Bachelor-Studiengängen
- ist die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen gemäß Ihrer Prüfungsordnung zwingend erforderlich.
- werden Module, die zur Prüfung angemeldet wurden, aber aufgrund der Krisensituation nicht abgeschlossen werden konnten, besonders berücksichtigt.
Der Prüfungsausschuss Ihres Studienganges entscheidet zu Beginn des Semesters,
- ob Sie zur Abschlussarbeit zugelassen werden,
- wer der Prüfungskommission — bestehend aus Erst- und Zweitgutachter — angehört,
- wie das Thema der Abschlussarbeit lautet,
- wann die Bearbeitungszeit beginnt und endet.
Die Bestätigung erhalten Sie von der Fachbereichsverwaltung.
Verlängerung der Bearbeitungszeit
Im Rahmen eines behinderungsbedingten oder sonstigen Nachteilausgleiches kann der Prüfungsausschuss auf Antrag eine längere Bearbeitungsfrist festlegen. Um eine Verlängerung der Bearbeitungszeit zu beantragen, reichen Sie folgende Unterlagen bei der Fachbereichsverwaltung ein:
- einen Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit [PDF]. Für den Fachbereich 1 gilt der Antrag für Studierende des Fachbereichs 1 [PDF].
- bei Schwangerschaft eine Kopie des Mutterpasses mit voraussichtlichem Geburtsdatum. Die Frist verlängert sich um die Dauer des gesetzlichen Mutterschutzes.
- bei Krankheit ein ärztliches Attest, ggf. ein amtsärztliches Attest, mit konkreter Beschreibung der gesundheitlichen Beeinträchtigung der Prüfungsfähigkeit und deren Dauer. Das Attest legen Sie innerhalb von drei Werktagen vor. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht nicht aus.
Thema der Abschlussarbeit ändern oder zurückgeben
Auch wenn Sie bereits zur Abschlussarbeit zugelassen sind, können Sie das Thema
- geringfügig ändern. Reichen Sie beim Prüfungsausschuss einen Antrag auf Titeländerung der Abschlussarbeit [PDF] ein. Für den Fachbereich 1 gilt das Formular Themenpräzisierung der Abschlussarbeit für Studierende des Fachbereichs 1 [PDF].
- zurückgeben. Reichen Sie beim Prüfungsausschuss einen Antrag auf Themenrückgabe [PDF] ein. Für Bachelorarbeiten gilt eine Frist von vier Wochen, für Masterarbeiten eine Frist von sechs Wochen ab Beginn der Bearbeitungszeit.
Rückmeldung während des Abschlusssemesters
Sie müssen sich nicht zurückmelden, wenn:
- Sie bereits im laufenden Semester zur Abschlussarbeit zugelassen wurden und lediglich die Abgabe der Abschlussarbeit und das Kolloquium aussteht und die gesetzte Abgabefrist in den ersten vier Wochen des Folgesemesters liegt.
- die Abgabe der Abschlussarbeit im laufenden Semester bereits erfolgt ist, und „nur“ noch deren Verteidigung im Rahmen einer Abschlussprüfung (Kolloquium) aussteht.
Bitte beachten Sie:
- Die Exmatrikulation vor Abgabe der Abschlussarbeit kann Auswirkungen auf Versicherungsfragen (insb. Wegfall der Unfallversicherung bei Betreten der HTW Berlin), Kindergeld etc. haben kann!
- Eine Rückmeldung muss in jedem Fall erfolgen, wenn außer der Abschlussarbeit noch andere Modulprüfungen offen sind!
- Wenn Sie sich nicht zurückmelden, werden Sie automatisch zum Semesterende exmatrikuliert.
Abgabe der Abschlussarbeit
- Auf dem Deckblatt Ihrer Abschlussarbeit sind keine personenbezogenen Daten auszuweisen. Bitte halten Sie sich an die Vorgaben entsprechend diesem Muster [PDF].
- Senden Sie bitte genau eine PDF-Datei ein, die sämtliche Bestandteile (Deckblatt, eidesstattliche Erklärung etc.) enthält. Ist die Datei zu groß für eine Mail, laden Sie sie bitte in die HTW-Cloud und teilen dann den Link. Bitte vergessen Sie nicht, das Passwort für den Link mit zu senden. Anleitung
- Die Abschlussarbeit darf nur einmalig und nicht in mehreren Fassungen eingesandt werden.
- Bitten verzichten Sie auf eine Zusendung von Exemplaren in Papierform und CDs.
- Senden Sie Ihre Abschlussarbeit nur an die E-Mail-Adresse Ihres Fachbereichs (FB 1: Fb1@htw-berlin.de, FB 2: fachbereich2@htw-berlin.de, FB 3: Fachbereich3@HTW-Berlin.de, FB 4: FB4-Service@htw-berlin.de, FB 5: f5absch@htw-berlin.de).
Veröffentlichung der Abschlussarbeit
Die HTW Berlin veröffentlicht Abschlussarbeiten ihrer Studierenden in der Hochschulbibliothek elektronisch in OPUS. Dort können sie von anderen Bibliotheksnutzer*innen eingesehen und entliehen werden.
Wiederholung der Abschlussarbeit
Die Abschlussarbeit wird mit "nicht ausreichend" (Note 5,0) bewertet, wenn
- Sie Ihre Abschlussarbeit nicht fristgemäß beim Prüfungsausschuss einreichen,
- eine angezeigte Prüfungsunfähigkeit nicht anerkannt wird oder
- Sie eine inhaltlich unzureichende Arbeit abliefern.
Liegt der erste Prüfungsversuch einer Abschlussprüfung in der Regelstudienzeit und sind bis dahin alle erforderlichen Module erfolgreich absolviert worden, so gilt dieser Versuch als nicht durchgeführt, wenn er mit 5,0 bewertet worden ist.
Die Prüfungsverwaltung sendet Ihnen einen Bescheid mit der Aufforderung, einen Themenvorschlag für die Wiederholung der Abschlussarbeit [PDF] einzureichen. Die Zulassung erfolgt durch den Prüfungsausschuss.
Wissenschaftliches Schreiben
In Moodle finden Sie das Infoportal wissenschaftliches Schreiben. Das Lernzentrum bietet Unterstützung in Form eines Schreibcoachings und einer offenen Schreibgruppe.