Promotion

Die HTW Berlin unterstützt und fördert Absolvent_innen mit Promotionsinteresse. Da sie als Hochschule für Angewandte Wissenschaften nicht über ein eigenes Promotionsrecht verfügt, wurden Kooperationsverträge mit der Freien Universität Berlin, der Technischen Universität Berlin und der Universität der Künste abgeschlossen, die sogenannte kooperative Promotionsverfahren ermöglichen. Hinzu kommen einschlägige Kooperationsvereinbarungen mit dem Fraunhofer-Institut für Zuverlässigkeit und Mikrointegration (IZM) und dem Helmholtz-Zentrum für Materialien und Energie (HZB) in Berlin. Auf dieser Grundlage wächst die Anzahl der Promovend_innen an der HTW Berlin stetig. Ihr wissenschaftliches Zuhause haben sie in in der Regel in den Fachbereichen.

Der Fachbereich 1 Ingenieurwissenschaften - Energie und Information hat eine eigene Research-School als Ort der Begegnung für alle Forschungsinteressierten etabliert. Sie dient der Vernetzung, die Veranstaltungen erlauben den Blick über den Tellerrand und geben dem informellen und ergebnisoffenen wissenschaftlichen Gespräch einen Rahmen.

Der Fachbereich 2 Ingenieurwissenschaften – Technik und Leben unterstützt promovierende wissenschaftliche Mitarbeiter_innen mit einem Promovierendenseminar. Es dient dem fachlichen Austausch und der Vernetzung der Promovierenden aus den verschiedenen Disziplinen des FB2. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Jan Krüger.

Unterstützung durch die HTW Berlin

  • Beratung bei der Planung und Vorbereitung einer Promotion
  • Tätigkeit als wissenschaftliche_r Mitarbeiter_in im Rahmen verfügbarer Stellen; hier finden Sie aktuelle Stellenausschreibungen.
  • Hilfe bei der Kontaktaufnahme zu einer Universität
  • Wissenschaftliche Betreuung und Übernahme von Zweitgutachten durch Professoren und Professorinnen im Rahmen kooperativer Promotionen
  • Mitnutzung der Hochschulinfrastruktur im Rahmen kooperativer Promotionen
  • Promotionsstipendien oder Stellen nach Maßgabe der Verfügbarkeit von Sondermitteln
  • Lehrabminderung für Professoren und Professorinnen der HTW Berlin von 0,5 SWS (siehe Hinweise und Formular 4 im Prozess Lehrabminderung nach § 9.4 LVVO beantragen) für abgeschlossene kooperative Promotionen in Zusammenarbeit mit einer Berliner Universität
  • Absolventinnen der HTW Berlin können sich außerdem an die Anlaufstelle für Nachwuchswissenschaftlerinnen wenden und sich dort zu ihrer (geplanten) Promotion beraten lassen sowie an Workshops teilnehmen.