Einstiegsinformationen

Mit einer Doktorarbeit wollen Sie eine Forschungslücke schließen und neue wissenschaftliche Erkenntnisse oder Verfahren entwickeln. Die Themenstellung kann von der Hochschule — wie z.B. im Rahmen von Industriepromotionen — vorgegeben sein oder aber von Ihnen selbst definiert werden. Ein Promotionsverfahren dauert im Regelfall drei bis fünf Jahre.

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Zugangsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Annahme als Promovend_in ist stets ein (weit) überdurchschnittlich gut abgeschlossenes, fachlich einschlägiges Hochschulstudium; für Bewerber_innen der HTW Berlin ist das in der Regel der Master, jedoch ist unter bestimmten Bedingungen der Promotionszugang auch (noch) mit einem Diplom möglich. Eine Verpflichtung der Universitäten, Bewerber_innen für eine Promotion anzunehmen, besteht nicht.

Verleihung des Doktortitels

Der Doktorgrad wird stets durch eine Universität oder ihr gleichgestellte promotionsberechtigte wissenschaftliche Hochschule im Rahmen eines Promotionsverfahrens verliehen. Fachhochschulen wie die HTW Berlin haben kein Promotionsrecht. Die Details einer Promotion — insbesondere Zulassung, Ablauf und Begutachtungsverfahren — werden in der Promotionsordnung der betreffenden Fakultät der Universität geregelt; sie können durch individuelle Betreuungsvereinbarungen weiter ausgestaltet werden.

In strukturierten Promotionsverfahren (Graduiertenschulen) sind Qualifikationsmaßnahmen (Seminare, Lehrveranstaltungen), außerfachliche Qualifikation und die eigentliche wissenschaftliche Arbeit formell eng(er) miteinander verbunden als bei der klassischen "freien Promotion".

Welcher Doktortitel verliehen wird, hängt von der Fachrichtung des Promotionsthemas ab:

  • Dr. rer. in den Naturwissenschaften,
  • Dr.-Ing. in den Ingenieurwissenschaften,
  • Dr. rer. pol. oder Dr. oec. in den Wirtschaftswissenschaften,
  • Dr. iur. in den Rechtswissenschaften,
  • Dr. phil. in den Sozial-, Geistes-, Kunst- und Kulturwissenschaften.