Rückmeldung
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Fristgerechte Rückmeldung
Melden Sie sich bitte für jedes Semester zurück. Erfolgt die Rückmeldung nicht, verlieren Sie Ihren Studierendenstatus und werden exmatrikuliert.
- Semesterbeitrag bezahlen: Für die Rückmeldung zahlen Sie den Semesterbeitrag auf dem Konto der HTW Berlin ein. Dafür gelten bestimmte Rückmeldefristen. Es werden keine weiteren E-Mails oder Zahlungsaufforderungen versendet. Wird nur noch das Kolloquium im neuen Semester stattfinden und es fehlen keine weiteren Studienleistungen zum Abschluss ist eine Rückmeldung nicht nötig.
- Rückmeldestatus überprüfen und Immabescheinigung ausdrucken: Ob Ihr Semesterbeitrag eingegangen ist und Sie offiziell zurückgemeldet sind, können Sie im LSF-Portal überprüfen. Immatrikulationsbescheinigungen können Sie sich selbst im LSF-Portal ausdrucken.
- StudentCard validieren: Sobald Sie für das neue Semester zugelassen sind, können Sie Ihre StudentCard an einem KartenValidierungsAutomaten aktualisieren.
Verspätete Rückmeldung
Auch wenn die reguläre Rückmeldefrist bereits abgelaufen ist, haben Sie noch vier Wochen Zeit, sich zurückzumelden. Für die verspätete Rückmeldung wird eine Säumnisgebühr fällig, die Sie unaufgefordert zusammen mit Ihrem Semesterbeitrag auf das Konto der HTW Berlin einzahlen.
Keine Rückmeldung
Zahlen Sie den Semesterbeitrag nur teilweise, gar nicht oder nach Ablauf der Säumnisfrist ein, werden Sie zum Ende des vorhergehenden Semesters exmatrikuliert. Den Exmatrikulationsbescheid erhalten Sie per Post.
Weitere Hinderungsgründe für die Rückmeldung
Unabhängig davon, ob Sie Ihren Semesterbeitrag fristgerecht gezahlt haben, können Hinderungsgründe für Ihre ordnungsgemäße Rückmeldung bestehen, z.B.
- ein fehlender Krankenversicherungsnachweis,
- fehlende Teile des Vorpraktikums,
- nicht erfüllte Zulassungsauflagen,
- eine nicht besuchte Prüfungsberatung,
- eine fehlende Sprachprüfung.
Sollten Hinderungsgründe vorliegen, werden Sie davon rechtzeitig vom Referat Zulassung und Immatrikulation in Kenntnis gesetzt. Damit Sie Ihren Studierendenstatus behalten, müssen Sie die fehlenden Nachweise fristgerecht vorlegen.
Besondere Fälle
Absolvieren Sie
- Ihr Abschlusssemester und haben im kommenden Semester nur noch das Kolloquium vor sich, können Sie auf eine Rückmeldung verzichten (Ausnahme: Public und Nonprofit-Management).
- ein Doppelstudium an zwei Hochschulen und üben Ihre Mitgliedschaftsrechte nicht an der HTW Berlin aus, melden Sie sich an der anderen Hochschule zurück.
- ein Urlaubssemester, denken Sie bitte auch dann an Ihre Rückmeldung.