Keine Rückmeldung/Hinderungsgründe

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Keine Rückmeldung

Zahlen Sie einen zu geringen oder gar keinen Semesterbeitrag oder erst nach Ablauf der Säumnisfrist ein, werden Sie zum Ende des vorhergehenden Semesters exmatrikuliert und erhalten einen Exmatrikulationsbescheid.

Weitere Hinderungsgründe für die Rückmeldung

Über die fristgerechte Zahlung des Semesterbeitrags hinaus können weitere Hinderungsgründe für Ihre ordnungsgemäße Rückmeldung bestehen, z.B.

  • ein fehlender Krankenversicherungsnachweis
  • fehlende Teile des Vorpraktikums
  • nicht erfüllte Zulassungsauflagen
  • eine nicht besuchte Prüfungsberatung
  • eine fehlende Sprachprüfung

Liegen solche Hinderungsgründe vor, werden Ihnen diese im LSF-Portal angezeigt. Für eine ordnungsgemäße Rückmeldung sind die fehlenden Nachweise innerhalb der Rückmeldefrist einzureichen.