Rückmeldung

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Fristgerechte Rückmeldung

Melden Sie sich bitte eigenständig für jedes Semester zurück. Es werden keine Rückmelde- oder Zahlungsaufforderungen versendet. Erfolgt die Rückmeldung nicht, verlieren Sie Ihren Studierendenstatus und werden exmatrikuliert.

Wird nur noch das Kolloquium im neuen Semester stattfinden und es fehlen keine weiteren Studienleistungen zum Abschluss, ist eine Rückmeldung nicht nötig.

  • Semesterbeitrag bezahlen:
    Für die Rückmeldung zahlen Sie den Semesterbeitrag auf dem Konto der HTW Berlin ein. Dafür gelten bestimmte Rückmeldefristen.
  • Rückmeldestatus prüfen und Immatrikulationsbescheinigung abrufen:
    Ob Ihr Semesterbeitrag eingegangen ist und Sie offiziell rückgemeldet sind, können Sie im LSF-Portal prüfen. Immatrikulationsbescheinigungen können Sie sich selbst im LSF-Portal abrufen.
  • StudentCard validieren:
    Sobald Sie für das  neue Semester rückgemeldet sind, können Sie Ihre StudentCard an einem KartenValidierungsAutomaten aktualisieren.

Verspätete Rückmeldung

Wenn die reguläre Rückmeldefrist bereits abgelaufen ist, haben Sie noch vier Wochen Zeit, sich verspätet zurückzumelden. Hierfür wird jedoch eine Säumnisgebühr fällig, die Sie unaufgefordert zusammen mit Ihrem Semesterbeitrag auf das Konto der HTW Berlin einzahlen.

Keine Rückmeldung

Zahlen Sie einen zu geringen oder gar keinen Semesterbeitrag oder erst nach Ablauf der Säumnisfrist ein, werden Sie zum Ende des vorhergehenden Semesters exmatrikuliert und erhalten einen Exmatrikulationsbescheid.

Weitere Hinderungsgründe für die Rückmeldung

Über die fristgerechte Zahlung des Semesterbeitrags hinaus können weitere Hinderungsgründe für Ihre ordnungsgemäße Rückmeldung bestehen, z.B.

  • ein fehlender Krankenversicherungsnachweis
  • fehlende Teile des Vorpraktikums
  • nicht erfüllte Zulassungsauflagen
  • eine nicht besuchte Prüfungsberatung
  • eine fehlende Sprachprüfung

Liegen solche Hinderungsgründe vor, werden Ihnen diese im LSF-Portal angezeigt. Für eine ordnungsgemäße Rückmeldung sind die fehlenden Nachweise innerhalb der Rückmeldefrist einzureichen.

Besondere Fälle

Absolvieren Sie

  • Ihr Abschlusssemester und haben im kommenden Semester nur noch das Kolloquium vor sich, können Sie auf eine Rückmeldung verzichten (Ausnahme: Public und Nonprofit-Management).
  • ein Doppelstudium an zwei Hochschulen und üben Ihre Mitgliedschaftsrechte nicht an der HTW Berlin aus, melden Sie sich an der anderen Hochschule zurück und senden einen Nachweis über die erfolgte Rückmeldung an den Studierendenservice.
  • ein Urlaubssemester, denken Sie auch dann bitte eigenständig an Ihre Rückmeldung.