Befreiung vom Semesterticket

Das Semesterticket ist Ihre Fahrkarte für den öffentlichen Nahverkehr sowie deutschlandweit gültig. Es berechtigt zu Fahrten mit allen Nahverkehrsfahrzeugen des VBB im Bereich ABC. Das Semesterticket ist für jeden Präsenzstudierenden der HTW Berlin Pflicht. Unter besonderen Umständen sind Befreiungen möglich.

Eine Befreiung vom Semesterticketbeitrag ist möglich, wenn z.B. einer der folgenden Gründe vorliegt.

  • Schwerbehindertenausweis mit Wertmarke
  • Behinderung (erforderlicher Personentransport)
  • studienbedingter Aufenthalt außerhalb des Geltungsbereichs des DST (z.B. Praxissemester, Auslandssemester* oder mind. drei Monate lange Abwesenheit im Bezugssemester zum Schreiben der Abschlussarbeit)
  • Studium in weiterbildenden Masterstudiengängen (ZbWS) (keine Berechtigung DST zu beziehen)
  • Urlaubssemester (keine Berechtigung DST zu beziehen)

    * Studierende, die nachweislich ein Auslandssemester antreten sind nicht berechtigt das DST zu beziehen

Die Voraussetzungen für eine Befreiung vom Semesterticket werden im Vertrag zum Erwerb des Deutschlandsemesterticket geregelt.

Antragstellung

Den Antrag auf Befreiung vom Semesterticket für das Bezugssemester benötigen wir im Original, die Nachweise des Antragsgrunds in Kopie. Sie finden das Antragsformular in unserem LSF.

Entwertung des Semestertickets

Bei einer Befreiung wird das Deutschlandsemesterticket (DST) entwertet und kann nicht mehr genutzt werden.