Befreiung vom Semesterticket
Achtung: Die COVID-19-Pandemie wird als Grund für eine Befreiung vom Semesterticket seitens des VBB nicht anerkannt. Anträge mit diesem Grund werden nicht bearbeitet.
Das Semesterticket ist Ihre Fahrkarte für den öffentlichen Nahverkehr. Es berechtigt zu Fahrten mit allen Nahverkehrsfahrzeugen des VBB im Bereich ABC. Das Semesterticket ist für jeden Präsenzstudierenden der HTW Berlin Pflicht. Unter besonderen Umständen sind Befreiungen seitens des AStA möglich.
Eine Befreiung vom Semesterticketbeitrag ist möglich, wenn z.B. einer der folgenden Gründe vorliegt.
- Schwerbehindertenausweis mit Wertmarke
- Behinderung (erforderlicher Personentransport)
- studienbedingter Aufenthalt außerhalb vom VBB-Bereich (z.B. Praxissemester, Auslandssemester oder mind. drei Monate lange Abwesenheit im Bezugssemester zum Schreiben der Abschlussarbeit)
- Studierende in weiterbildenden Masterstudiengängen (ZbWS)
- Urlaubssemester
- Firmenticket
- Teilzeitstudierende, die Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 und somit das Berlin-Ticket S (AB) im Hartz-IV-Regelsatz haben
Die Voraussetzungen für eine Befreiung vom Semesterticket werden in der Semesterticket-Satzung [PDF] geregelt.
Antragstellung
Den Antrag auf Befreiung vom Semesterticket für das Bezugssemester benötigen wir im Original, die Nachweise des Antragsgrunds in Kopie. Sie finden das Antragsformular in unserem LSF.
Während der COVID-19-Pandemie akzeptieren wir den Antrag gescannt per E-Mail von Ihrem HTW-Account - bitte immer zusammen mit den Nachweisen über Antragsgrund und Entwertung des Semestertickets.
Entwertung des Semestertickets
Bei einer Befreiung wird das Semesterticket auf Ihrer HTW StudentCard (HSC) entwertet und kann nicht mehr genutzt werden. Es ist jedoch möglich, mit der HSC eine Azubi-Monatsmarke zu erwerben.
Die Entwertung kann sofort bei Abgabe Ihres Antrags im SSC erfolgen und Sie können Ihre HSC direkt wieder mitnehmen. Sie müssen Ihre HTW StudentCard nicht abgeben.