Befreiung vom Semesterticket
Das Semesterticket ist Ihre Fahrkarte für den öffentlichen Nahverkehr sowie deutschlandweit gültig. Das Semesterticket ist grundsätzlich für alle Präsenzstudierenden der HTW Berlin Pflicht. Unter besonderen Umständen sind Befreiungen möglich.
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Mögliche Gründe
- Schwerbehindertenausweis mit Wertmarke
- Behinderung (erforderlicher Personentransport)
- studienbedingter Aufenthalt für mindestens drei zusammenhängende Monate des jeweiligen Semesters außerhalb des Geltungsbereichs des Deutschlandsemestertickets (z.B. Praxissemester, Auslandssemester oder Thesissemester)
- Studium an zwei Hochschulen mit dem Deutschlandsemesterticket (bitte beachten Sie hierzu auch unsere Informationen zum Thema Doppelstudium)
- Exmatrikulation nach Semesterbeginn, z.B aufgrund des erfolgreichen Abschlusses
Studierenden in ZbwS-Studiengängen, im Teilzeitstudium sowie Besitzern eines Firmentickets oder JobTickets kann leider keine Befreiung mehr gewährt werden.
Die Voraussetzungen für eine Befreiung vom Semesterticket werden im Vertrag zum Erwerb des Deutschlandsemesterticket geregelt.
Für detaillierte Informationen zu Befreiungsgründen wenden Sie sich gern direkt an den AStA (Allgemeinen Studierendenausschuss) der HTW: asta@students-htw.de und informieren sich hier: www.students-htw.de/update-zum-deutschland-semesterticket/
Antragstellung
Das Antragsformular ist in unserem LSFzu finden. Einzureichen ist es zusammen mit den erforderlichen Nachweisen per Kontaktformular oder E-Mail von Ihrem HTW-Account aus.
Welche Nachweise einzureichen sind, wird in der Anlage zum Antragsformular erläutert. Bei erfolgreichem Abschluss reichen Sie als Nachweis bitte die vorläufige Abschlussbescheinigung vom Tag des Kolloquiums ein.
Entwertung des Semestertickets
Bei einer Befreiung wird das Deutschlandsemesterticket (DST) zum Monatsende entwertet und kann nicht mehr genutzt werden.