DSH-Prüfungsanmeldung
Um an der HTW Berlin zu studieren, benötigen Sie ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache. Ihre Sprachkenntnisse können Sie nachweisen, indem Sie die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) bestehen.
Es besteht die Möglichkeit sich für die DSH der HTW Berlin zu registrieren. Die Platzkapazität ist begrenzt.
Bewerbungsfristen Studium
Wintersemester: 01.04. - 30.06. (bis 15.07. für Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union (EU) oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR))
Sommersemester: 01.10. - 31.12. (bis 15.01. für Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union (EU) oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR))
Termine DSH - für Bewerbungen zum Wintersemester 2024/2025
Anmeldezeitraum | DSH Informationsveranstaltung | DSH schriftlich | DSH mündlich |
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wird bekannt gegeben (Bitte beachten: Das Anmeldeformular kann nur im angegebenen Zeitraum heruntergeladen werden!) |
29.02.2024 Wann? 10:00 bis 11:00 Uhr Wo? Online
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05.03.2024 Wann? 09:00 bis 15:00 Uhr Wo? wird bekannt gegeben | 13./14.03.2024 Wo? wird bekannt gegeben |
Anmeldung zur DSH für externe Bewerber
Bitte beachten Sie, dass die Prüfung innerhalb der Bewerbungsfristen stattfindet. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich studieninteressierte Bewerber, die ein Studium an der HTW Berlin anstreben.
Anmeldung | Der nächste DSH Prüfungstermin - Wintersemesterverfahren 2023 findet im Oktober 2023 statt | |
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Anmeldeverfahren | Bitte laden Sie sich hier im Anmeldezeitraum das Anmeldeformular herunter.
Bitte geben Sie die Anmeldung persönlich zusammen mit einem anerkannten C1 Sprachzertifikat für Deutsch bis spätestens 29.09., 13:00 Uhr, zu den Sprechzeiten bei Frau Leymann in der ZE Fremdsprachen ab. | |
Prüfungsentgelt |
130,00 EUR |
Sonstiges
Die DSH besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung. Die schriftliche Prüfung findet vor der mündlichen statt. Beide Prüfungsteile sind innerhalb eines einzigen Prüfungszeitraums abzulegen. Wenn die DSH mindestens mit einem Gesamtergebnis DSH-2 bestanden worden ist, gilt dies als Nachweis der sprachlichen Studierfähigkeit für die uneingeschränkte Zulassung oder Einschreibung zu allen Studiengängen und Studienabschlüssen.
Weitere Informationen finden Sie hier.