DSH-Prüfungsanmeldung

Um an der HTW Berlin zu studieren, benötigen Sie ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache. Ihre Sprachkenntnisse können Sie nachweisen, indem Sie die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) bestehen.
Es besteht die Möglichkeit sich für die DSH der HTW Berlin zu registrieren. Die Platzkapazität ist begrenzt.

Bewerbungsfristen Studium

Wintersemester: 01.04. - 30.06. (bis 15.07. für Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union (EU) oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR))

Sommersemester: 01.10. - 31.12. (bis 15.01. für Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union (EU) oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR))

Termine DSH - für Bewerbungen zum Sommersemester 2024

Anmeldezeitraum Sommersemester 2024DSH InformationsveranstaltungDSH schriftlichDSH mündlich

 

ab XX.XX. bis XX.XX.2023

(Bitte beachten: Das Anmeldeformular kann nur im angegebenen Zeitraum heruntergeladen werden!)

 

05.10.2023

Wann? 10:00 bis 11:00 Uhr

Wo? TGS

 

09.10.2023

Wann? 12:30 bis 18:00 Uhr

Wo? Treskowallee, Gebäude D, Audimax

12./13.10.2023

Wo? TGS 1b Raum 121, 122 und 129 (Zentraleinrichtung Fremdsprachen)

Anmeldung zur DSH für externe Bewerber

Bitte beachten Sie, dass die Prüfung innerhalb der Bewerbungsfristen stattfindet. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich studieninteressierte Bewerber, die ein Studium an der HTW Berlin anstreben.

 

AnmeldungDer nächste DSH Prüfungstermin - Wintersemesterverfahren 2023 findet am 04.04.2022 statt
Anmeldeverfahren

Bitte laden Sie sich hier   im Anmeldezeitraum das Anmeldeformular herunter.

Bitte geben Sie die Anmeldung persönlich zusammen mit einem anerkannten C1 Sprachzertifikat für Deutsch bis spätestens 03.04., 13:00 Uhr, zu den Sprechzeiten bei Frau Leymann in der ZE Fremdsprachen ab.

 

Prüfungsentgelt

 

130,00 EUR

Sonstiges

Die DSH besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung. Die schriftliche Prüfung findet vor der mündlichen statt. Beide Prüfungsteile sind innerhalb eines einzigen Prüfungszeitraums abzulegen. Wenn die DSH mindestens mit einem Gesamtergebnis DSH-2 bestanden worden ist, gilt dies als Nachweis der sprachlichen Studierfähigkeit für die uneingeschränkte Zulassung oder Einschreibung zu allen Studiengängen und Studienabschlüssen.

Weitere Informationen finden Sie hier.