Gast- und Nebenhörer*innen

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Allgemeine Hinweise

Sie können Lehrveranstaltungen an der HTW Berlin belegen, obwohl Sie

  • an keiner deutschen Hochschule immatrikuliert sind. Dazu brauchen Sie eine Zulassung als Gasthörer_in.
  • an einer anderen deutschen Hochschule immatrikuliert sind. Dazu brauchen Sie eine Zulassung als Nebenhörer_in.

Bewerbung und Zulassung

Stellen Sie einen

Die Bewerbungsfristen entnehmen Sie dem Akademischen Kalender. Informationen zum Bewerbungsablauf können Sie im Zulassungsantrag nachlesen. Die Teilnahme an Lehrveranstaltungen als Gasthörer_in ist entgeltpflichtig.

Die Zulassung erfolgt nach Maßgabe freier Plätze und jeweils für ein Semester. Bitte beachten Sie, dass Sie in einem Master-Studiengang nur dann zugelassen werden können, wenn Sie durch entsprechende Dokumente einen ersten akademischen Abschluss bzw. eine Immatrikulation an einer deutschen Hochschule in einem Master-Programm nachweisen. Bitte fügen Sie diese Dokumente Ihrem Zulassungsantrag bei.

Leistungsnachweise

Auch als Gast- oder Nebenhörer_in an der HTW Berlin können Sie grundsätzlich in den Lehrveranstaltungen, für die Sie angemeldet sind, einen Leistungsnachweis für Gast- und Nebenhörer [PDF] erwerben. Ein Rechtsanspruch auf die Ablegung von Prüfungen besteht nicht. Die durch die Leistungsnachweise erbrachten Studienleistungen können Sie sich bei einer Bewerbung um einen Studienplatz u.U. anrechnen lassen.